Allgemeine Aufgaben von Personalvertretungen sind

die Überwachung, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden und alle nach Recht und Billigkeit behandelt werden

die Entgegennahme von Anregungen sowie Beschwerden und durch Verhandlungen mit dem Dienststellenleiter eine Lösung herbeizuführen

die Beantragung von Maßnahmen im Sinne der Lehrerinnen und Lehrer

der Einsatz für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten, das schließt insbesondere das Recht auf gewerkschaftliche Tätigkeit ein

die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen zu fördern

Die Personalräte an den Schulen (ÖPR) können mitbestimmen bei:

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht

Aufstellung des Urlaubsplans, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht und wenn zwischen dem Dienststellenleiter und den beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird

Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen auf Schulebene

Inhalt von Personalfragebogen auf Schulebene

Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen

Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten

Grundsätzen für die Aufstellung von Dienstplänen, insbesondere für die Anordnung von Dienstbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht